Künstlersozialkasse – Beiträge berechnen, melden und abführen

Künstlersozialkasse

Online-Seminar

Dauer: 09.00 Uhr-12.30 Uhr
Trainer: Sabine Katzmair, Payroll Trainerin

Zielgruppe: Unternehmen und Freiberufler

Beschreibung:
Die Künstlersozialkasse ist vielen Unternehmen und auch Freiberuflern nicht bekannt. Wer als Verwerter Dienstleistungen von Freiberuflern bezieht, die unter die KSK fallen, muss auch hier jährlich Beiträge abführen. Erst durch Rentenversicherungsprüfungen fällt auf, dass Beiträge nicht geleistet wurden und dann wirds teuer. Dies läuft leider nicht automatisiert über das Lohnabrechnungssystem, sondern muss manuell berechnet und gemeldet  werden.

In ca. 3,5 Stunden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema ‚KSK‘, u.a. ob Sie abgabepflichtig sind oder nicht!

Inhalte:

  • Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
  • Unterschied zwischen Abgabepflicht und Beitragspflicht
  • Unternehmen und Verwerter
  • Welche Dienstleistungen unterliegen der Verbeitragung in der Künstlersozialkasse und ab welcher Höhe?
  • Wie werden die Beiträge berechnet, Beitragssatz etc. (Beispielrechnung)
  • Belegdokumentation
  • Meldung der Beiträge, Berechnung von Vorauszahlungen
  • Abführung der Beiträge, Fristen
  • Prüfung der KSK – Rentenversicherung

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