Künstlersozialkasse – Beiträge berechnen, melden und abführen

Künstlersozialkasse – Abgabepflicht beurteilen, Beiträge berechnen und melden – Online-Seminar

Datum: 26.11.2020

Dauer: 10.00 Uhr-11.00 Uhr
Trainer: Sabine Katzmair, Payroll Trainerin

Zielgruppe: Unternehmen und Freiberufler

Beschreibung:
Die Künstlersozialkasse ist vielen Unternehmen und auch Freiberuflern nicht bekannt. Wer als Verwerter Dienstleistungen von Freiberuflern bezieht, die unter die KSK fallen, muss auch hier jährlich Beiträge abführen. Erst durch Rentenversicherungsprüfungen fällt auf, dass Beiträge nicht geleistet wurden und dann wirds teuer. Dies läuft leider nicht automatisiert über das Lohnabrechnungssystem, sondern muss manuell berechnet und gemeldet  werden.

In ca. 1 Stunde erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema ‚KSK‘, u.a. ob Sie abgabepflichtig sind oder nicht!

Inhalte:

  • Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
  • Unternehmen und Verwerter
  • Welche Dienstleistungen unterliegen der Verbeitragung in der Künstlersozialkasse und ab welcher Höhe?
  • Wie werden die Beiträge berechnet, Beitragssatz etc.
  • Belegdokumentation
  • Meldung der Beiträge, Berechnung von Vorauszahlungen
  • Abführung der Beiträge, Fristen
  • Prüfung der KSK – Rentenversicherung

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