Online-Vortrag: Pro oder Contra? Die Wahrheit über Payroll Outsourcing – Entscheidungshilfe für Führungskräfte

In Zeiten von Fachkräftemangel, steigenden Compliance-Anforderungen und digitalem Wandel stehen viele Unternehmen vor der Frage: Lohnt sich Payroll Outsourcing wirklich? Ist Payroll im outgesourcten Modell wirklich die Lösung? Welche Vor- und Nachteile gibt es?

🔎 Was Sie erwartet:

  • Welche Vorteile und Risiken Payroll Outsourcing in 2025 bietet
  • Wie Sie versteckte Kosten und Fallstricke vermeiden
  • Welche Kriterien für die Auswahl des richtigen Partners entscheidend sind
  • Warum eine klare Prozessanalyse unverzichtbar ist
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Ob Pro oder Contra – in nur einer Stunde erhalten Sie erste wertvolle Einblicke, die Sie dabei unterstützen, die nächsten Schritte für Ihre Payroll-Strategie zu planen.

🎯 Zielgruppe: Dieser Vortrag richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter und Payroll-Verantwortliche, die ihre Entgeltabrechnungsprozesse strategisch optimieren möchten. Besonders geeignet für Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, Inhouse-Lösungen beizubehalten oder auf Outsourcing-Modelle umzusteigen, und eine fundierte Entscheidungsgrundlage suchen.

Vortragende: Sabine Katzmair, Dipl-Betriebswirtin (FH), Unternehmensberaterin Payroll

Ich freue mich darauf, Sie bei diesem Event zu begrüßen!

Ort: Online
Wann: 17. März 2025
Dauer: 1 Stunde von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr
Kosten: 59,00€ brutto

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In der Welt der Ausbildungsvergütungen hat sich in den letzten Jahren viel getan. Eine besonders auffällige Entwicklung: Die einst wichtige 325-Euro-Geringverdienergrenze ist für Auszubildende praktisch bedeutungslos geworden. Warum? Weil die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung mittlerweile deutlich darüber liegt. Zeit für einen Faktencheck!

Was ist die Geringverdienergrenze überhaupt?

Die im § 20 Abs. 3 SGB IV verankerte Geringverdienergrenze besagt: Wenn ein Auszubildender nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat verdient, übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Der Auszubildende muss dann keinen eigenen Anteil zahlen.

Diese Regelung entstand zu einer Zeit, als Ausbildungsvergütungen noch erheblich niedriger waren als heute. Sie sollte verhindern, dass Auszubildende mit sehr geringem Einkommen durch Sozialabgaben überbelastet werden.

Mindestausbildungsvergütung 2025: Weit über der Grenze

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzlich verbindliche Mindestausbildungsvergütung, die jedes Jahr angehoben wird. Die Mindestausbildungsvergütung ist in § 17 BBiG geregelt. Für 2025 gelten folgende Mindestsätze:

Ausbildungsjahr: 682 Euro
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„Payroll ist sexy“

Sabine Katzmair: Herr Staab, 25 Jahre Lohnabrechnung – viele junge Leute fragen sich: Wird das nicht langweilig?

Marc Staab: Ganz und gar nicht. Payroll ist extrem vielseitig: Man hat rechtliche Themen, IT, Beratung und natürlich den direkten Bezug zu Menschen. Und ehrlich gesagt: Gehaltsabrechnung ist sexy. (-:

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Sabine Katzmair: Sie kennen beide Modelle. Welche Payroll-Variante bevorzugen Sie?

Marc Staab: Ganz klar: Inhouse-Payroll. Man steuert Qualität und Prozesse selbst, erhält mehr Wertschätzung von Mitarbeitenden und ist nicht abhängig vom Dienstleister. Outsourcing ist spannend, aber auch hart: Dienstleister machen nur, was der Kunde vorgibt – und wenn Know-how im Unternehmen fehlt, wird’s kritisch.

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