Girlsday 2025 - Ich werde Chefin!

Girlsday 2025 – ich werde Chefin!

✨ Ich bin wieder dabei! ✨

Beim Girls’Day – Werde Chefin! am 3. April 2025

Das Ziel dieses Tages: Junge Mädchen für die Selbständigkeit begeistern!
Ein wichtiges Thema, denn in Deutschland sind nur rund ein Drittel der drei Millionen Selbstständigen Frauen – und davon sind nur 3,4 % Soloselbstständige. Das muss sich ändern!

Letztes Jahr hatte ich sechs motivierte Mädchen zu Gast. Mit Gruppenarbeit und KI haben sie sich selbstständig in das Thema eingearbeitet – mit vollem Erfolg und jeder Menge Spaß! 🎉

Dieses Jahr möchte ich den Mädchen wieder das Thema Lohnabrechnung näherbringen. Ich habe wieder viele kreative Ideen im Kopf – seid gespannt! 🤩

Ein großes Dankeschön an die IHK München und Oberbayern, die wie im letzten Jahr die Organisation

übernimmt! 🙌

Mehr Infos und Anmeldung bei der IHK!

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Geringverdienergrenze und Mindestvergütungen von Auszubildenden

Die Geringverdienergrenze von 325 Euro – Ein Relikt der Vergangenheit

In der Welt der Ausbildungsvergütungen hat sich in den letzten Jahren viel getan. Eine besonders auffällige Entwicklung: Die einst wichtige 325-Euro-Geringverdienergrenze ist für Auszubildende praktisch bedeutungslos geworden. Warum? Weil die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung mittlerweile deutlich darüber liegt. Zeit für einen Faktencheck!

Was ist die Geringverdienergrenze überhaupt?

Die im § 20 Abs. 3 SGB IV verankerte Geringverdienergrenze besagt: Wenn ein Auszubildender nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat verdient, übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Der Auszubildende muss dann keinen eigenen Anteil zahlen.

Diese Regelung entstand zu einer Zeit, als Ausbildungsvergütungen noch erheblich niedriger waren als heute. Sie sollte verhindern, dass Auszubildende mit sehr geringem Einkommen durch Sozialabgaben überbelastet werden.

Mindestausbildungsvergütung 2025: Weit über der Grenze

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzlich verbindliche Mindestausbildungsvergütung, die jedes Jahr angehoben wird. Die Mindestausbildungsvergütung ist in § 17 BBiG geregelt. Für 2025 gelten folgende Mindestsätze:

Ausbildungsjahr: 682 Euro
Ausbildungsjahr: 805 Euro
Ausbildungsjahr: 921 Euro
Ausbildungsjahr: 955 Euro

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Immer mehr Unternehmen stehen vor der Frage: Soll die Lohnabrechnung Inhouse bleiben oder an einen Outsourcing-Dienstleister abgegeben werden? In der ersten Folge des Payroll Podcasts spricht Sabine Katzmair mit Marc Staab, Payroll-Profi mit über 25 Jahren Erfahrung. Staab verantwortete sowohl Inhouse-Payroll als auch Payroll im outgesourcten Modell, zudem war er bei einem Payroll-Outsourcing-Dienstleister tätig. Er kennt also das Thema Outsourcing von mehreren seiten. Aktuell leitet er heute das HR Shared Service Center einer internationalen Bank – mit rund 2.500 Abrechnungen pro Monat und leitet das Re-Insourcing der Payroll nach einem Outsourcing.

„Payroll ist sexy“

Sabine Katzmair: Herr Staab, 25 Jahre Lohnabrechnung – viele junge Leute fragen sich: Wird das nicht langweilig?

Marc Staab: Ganz und gar nicht. Payroll ist extrem vielseitig: Man hat rechtliche Themen, IT, Beratung und natürlich den direkten Bezug zu Menschen. Und ehrlich gesagt: Gehaltsabrechnung ist sexy. (-:

Inhouse vs. Outsourcing – wo sehen Sie die Vorteile?

Sabine Katzmair: Sie kennen beide Modelle. Welche Payroll-Variante bevorzugen Sie?

Marc Staab: Ganz klar: Inhouse-Payroll. Man steuert Qualität und Prozesse selbst, erhält mehr Wertschätzung von Mitarbeitenden und ist nicht abhängig vom Dienstleister. Outsourcing ist spannend, aber auch hart: Dienstleister machen nur, was der Kunde vorgibt – und wenn Know-how im Unternehmen fehlt, wird’s kritisch.

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