Arbeitsrechtliche Regelung und Gehaltsverzicht

Gehaltsverzicht & Entgeltumwandlung: Worauf Arbeitgeber unbedingt achten sollten

Ob Dienstrad, Jobticket oder andere Sachleistungen – Gehaltsverzicht und Entgeltumwandlung sind längst Alltag in vielen Unternehmen. Beide Seiten profitieren von Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben. Doch damit diese Modelle rechtssicher funktionieren, gilt es arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Spielregeln einzuhalten. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt – und wie Fehler vermieden werden.


Was ist Gehaltsverzicht? Das Prinzip einfach erklärt

Beim Gehaltsverzicht verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür eine Sachzuwendung, zum Beispiel ein Dienstrad. Das monatliche Bruttogehalt wird um die Leasingrate reduziert, sodass sich auch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verringern – beide Seiten sparen.

Beispiel:
Die Leasingrate für ein Dienstrad beträgt 70 €. Durch die geringeren Steuer- und Sozialabgaben reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil für den Arbeitnehmer häufig auf rund 35 € monatlich. Nach Ende des Leasingvertrags steigt das Bruttogehalt wieder auf das ursprüngliche Niveau.

Das Modell funktioniert ähnlich bei Jobtickets, Hardware-Leasing oder anderen Sachbezügen.

Vorteile: Warum lohnt sich das Modell für beide Seiten?
  • Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Arbeitgeber sparen ihren Anteil an Sozialversicherungsabgaben
  • Mit Ablauf des Leasingvertrags entfällt die Gehaltsumwandlung und das Gehalt wird wieder vollständig ausgezahlt.

Hinweis:
Endet die Entgeltumwandlung, etwa nach Ablauf eines Leasingvertrags, ist eine Anpassung des Arbeitsvertrags notwendig, damit das Bruttogehalt wieder korrekt ausgewiesen und gezahlt wird.

Wichtig zu wissen:
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen Arbeitgeber ihre SV-Ersparnis seit 2019 an Mitarbeiter weitergeben. Für andere Gehaltsverzichtsmodelle (wie das Dienstrad) gilt das bislang nicht verbindlich – hier entscheidet die individuelle Regelung im Arbeitsvertrag!

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen: Was muss im Vertrag geregelt sein?

Damit der Gehaltsverzicht auch sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird, sind folgende Punkte unverzichtbar:

  1. Zulässigkeit: Der Verzicht muss arbeitsrechtlich erlaubt sein.
  2. Schriftform: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Nachweisgesetz).
  3. Künftiges Entgelt: Die Regelung darf sich nur auf zukünftiges Gehalt beziehen – rückwirkende Änderungen sind unwirksam.

Darüber hinaus müssen Mindestlohn, tarifliche Untergrenzen und ggf. Equal-Pay-Regeln bei Leiharbeit eingehalten werden.

Hintergrund:
In der Sozialversicherung gilt das „Entstehungsprinzip“ – entscheidend ist, was im Vertrag steht. Im Steuerrecht dagegen zählt das „Zuflussprinzip“, also was tatsächlich ausgezahlt wird. Deshalb ist eine korrekte arbeitsvertragliche Formulierung absolut zentral.

Risiko bei fehlender oder fehlerhafter Vereinbarung

Was passiert, wenn die Verträge nicht stimmen?
Bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung werden Arbeits- und Zusatzverträge genau geprüft. Fehlt eine wirksame Regelung zum Gehaltsverzicht, werden die (eigentlich gesparten) Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben – plus Zinsen und Säumniszuschläge. Das kann für Unternehmen teuer und rückwirkend sehr belastend werden.


Fazit & Empfehlung

Unternehmen, die Entgeltumwandlung oder Gehaltsverzicht anbieten möchten, sollten ihre Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen unbedingt korrekt und rechtssicher gestalten. Nur so lassen sich böse Überraschungen bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung vermeiden.

Klare Regeln sorgen für Sicherheit auf beiden Seiten – und ermöglichen, dass innovative Modelle wie Dienstrad-Leasing oder Jobticket wirklich zum Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden.


Brauchen Sie Unterstützung im Bereich Payroll? Wollen Sie Ihre Prozesse rechtssicher aufstellen?

Dann kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch!

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Die Sozialversicherung wird immer digitaler

Digitale Sozialversicherung: KI(RA) schaut in die Lohnbücher – ab 2027 wird die digitale Betriebsprüfung Pflicht!

Wer schon einmal als Lohnabrechner eine neue Arbeitgeberbetriebsnummer beantragt hat, kennt das Problem: Das Verfahren ist oft bürokratisch, mit Rückfragen von Agentur für Arbeit und Unfallversicherung – völlig normal. Das ändert sich gerade: Seit Juli 2025 unterstützt ein KI-Assistent bei der Auswahl des wirtschaftlichen Schwerpunkts, indem er Freitextbeschreibungen der Betriebe analysiert und passende Wirtschaftsunterklassen vorschlägt. Das macht den Antrag deutlich einfacher und reduziert Fehler.

Aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung tut sich etwas: Künstliche Intelligenz soll in mehreren Prozessen unterstützen – und dabei geht es längst nicht mehr nur um Service-Optimierung.

Mehr lesen
Alles ganz einfach - von wegen - Systemwechsel in der Zeitwirtschaft

Von wegen ganz einfach – Systemwechsel-Projekte erfolgreich umsetzen!

DER PAYROLL Podcast #14

Systemwechsel werden gerne aufgeschoben. Sie sind anstrengend, binden Ressourcen und laufen selten reibungslos. Doch in den nächsten Jahren führt kein Weg daran vorbei – von der Buchhaltung über Payroll bis zur Zeitwirtschaft. Veraltete Systeme bremsen Digitalisierung aus. Warum? Weil veraltete Systeme einfach nicht mehr die Funktionen bieten, die für Digitalisierung, Schnittstellenfähigkeit und effizientes Arbeiten notwendig sind.

Trotzdem schieben viele Unternehmen diesen Schritt so lange wie möglich hinaus. Gefährlich, denn wer jetzt nicht handelt droht den Anschluss an Digitalisierung und KI zu verlieren.

Genau deshalb sind Vorbereitung, Systemauswahl und eine realistische Erwartungshaltung entscheidend.

In Teil 2 unserer Zeitwirtschafts-Serie schauen wir uns das Thema Systemwechsel konkret für die Zeitwirtschaft an: Wie setzt man einen solchen Systemwechsel erfolgreich um? Matthias Gebhard (ProTime/SD Worx) teilt seine Erfahrungen aus 25 Jahren und Hunderten von Projekten – und erklärt, warum die größten Fehler nicht während der Implementierung passieren, sondern schon vorher.

Mehr lesen