Arbeitsrechtliche Regelung und Gehaltsverzicht

Gehaltsverzicht & Entgeltumwandlung: Worauf Arbeitgeber unbedingt achten sollten

Ob Dienstrad, Jobticket oder andere Sachleistungen – Gehaltsverzicht und Entgeltumwandlung sind längst Alltag in vielen Unternehmen. Beide Seiten profitieren von Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben. Doch damit diese Modelle rechtssicher funktionieren, gilt es arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Spielregeln einzuhalten. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt – und wie Fehler vermieden werden.


Was ist Gehaltsverzicht? Das Prinzip einfach erklärt

Beim Gehaltsverzicht verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür eine Sachzuwendung, zum Beispiel ein Dienstrad. Das monatliche Bruttogehalt wird um die Leasingrate reduziert, sodass sich auch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verringern – beide Seiten sparen.

Beispiel:
Die Leasingrate für ein Dienstrad beträgt 70 €. Durch die geringeren Steuer- und Sozialabgaben reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil für den Arbeitnehmer häufig auf rund 35 € monatlich. Nach Ende des Leasingvertrags steigt das Bruttogehalt wieder auf das ursprüngliche Niveau.

Das Modell funktioniert ähnlich bei Jobtickets, Hardware-Leasing oder anderen Sachbezügen.

Vorteile: Warum lohnt sich das Modell für beide Seiten?
  • Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Arbeitgeber sparen ihren Anteil an Sozialversicherungsabgaben
  • Mit Ablauf des Leasingvertrags entfällt die Gehaltsumwandlung und das Gehalt wird wieder vollständig ausgezahlt.

Hinweis:
Endet die Entgeltumwandlung, etwa nach Ablauf eines Leasingvertrags, ist eine Anpassung des Arbeitsvertrags notwendig, damit das Bruttogehalt wieder korrekt ausgewiesen und gezahlt wird.

Wichtig zu wissen:
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen Arbeitgeber ihre SV-Ersparnis seit 2019 an Mitarbeiter weitergeben. Für andere Gehaltsverzichtsmodelle (wie das Dienstrad) gilt das bislang nicht verbindlich – hier entscheidet die individuelle Regelung im Arbeitsvertrag!

Arbeitsrechtliche Voraussetzungen: Was muss im Vertrag geregelt sein?

Damit der Gehaltsverzicht auch sozialversicherungsrechtlich anerkannt wird, sind folgende Punkte unverzichtbar:

  1. Zulässigkeit: Der Verzicht muss arbeitsrechtlich erlaubt sein.
  2. Schriftform: Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Nachweisgesetz).
  3. Künftiges Entgelt: Die Regelung darf sich nur auf zukünftiges Gehalt beziehen – rückwirkende Änderungen sind unwirksam.

Darüber hinaus müssen Mindestlohn, tarifliche Untergrenzen und ggf. Equal-Pay-Regeln bei Leiharbeit eingehalten werden.

Hintergrund:
In der Sozialversicherung gilt das „Entstehungsprinzip“ – entscheidend ist, was im Vertrag steht. Im Steuerrecht dagegen zählt das „Zuflussprinzip“, also was tatsächlich ausgezahlt wird. Deshalb ist eine korrekte arbeitsvertragliche Formulierung absolut zentral.

Risiko bei fehlender oder fehlerhafter Vereinbarung

Was passiert, wenn die Verträge nicht stimmen?
Bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung werden Arbeits- und Zusatzverträge genau geprüft. Fehlt eine wirksame Regelung zum Gehaltsverzicht, werden die (eigentlich gesparten) Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben – plus Zinsen und Säumniszuschläge. Das kann für Unternehmen teuer und rückwirkend sehr belastend werden.


Fazit & Empfehlung

Unternehmen, die Entgeltumwandlung oder Gehaltsverzicht anbieten möchten, sollten ihre Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen unbedingt korrekt und rechtssicher gestalten. Nur so lassen sich böse Überraschungen bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung vermeiden.

Klare Regeln sorgen für Sicherheit auf beiden Seiten – und ermöglichen, dass innovative Modelle wie Dienstrad-Leasing oder Jobticket wirklich zum Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden.


Brauchen Sie Unterstützung im Bereich Payroll? Wollen Sie Ihre Prozesse rechtssicher aufstellen?

Dann kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch!

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Widerstand im Lohnbüro: Warum viele Lohnabrechner Veränderung skeptisch sehen – und wie Führung damit umgehen kann

Sind Lohnabrechner:innen veränderungsresistenter als andere Abteilungen oder Mitarbeitergruppen? Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage: ja. Denn ich habe diesen Widerstand im Lohnbüro gegen Veränderungen im Laufe meiner Selbstständigkeit in verschiedenen Projekten deutlich häufiger und klarer erlebt als in vielen anderen Bereichen.

Es ist kein Geheimnis: Lohnabrechner lieben ihr Abrechnungssystem – also bitte nicht wechseln. Sie lieben ihre Routinen – also bitte keine Prozessveränderungen (schon gar nicht „verschleiert als Optimierung“). Sie sind präzise, sicherheitsorientiert und sehen Veränderungen eher kritisch. Statt „Toll, jetzt wird alles besser!“ machen sie einen nüchternen Realitätscheck: Was bedeutet das konkret für mich? Welches Worst-Case-Szenario kann durch die Veränderung von X oder Y auf mich zukommen? Wie viel Mehrarbeit kommt on top zu dem Druck, den man jeden Monat sowieso schon hat?

Mehr lesen
Eine Lernreise ist keine Netflixserie

DER PAYROLL Podcast #15 – Eine Lernreise ist keine Netflixserie – warum ein Payroll-Lernreisen-Projekt nach 2 Sessions endete

Fachkräfteaufbau, Fachkräfteschulung und Kompetenzentwicklung in der Payroll – alles wichtige Themen für die Zukunft der Lohnabrechnung in Unternehmen. Dafür brauchen wir neue Lernkonzepte. Aber was passiert, wenn „Neues“ auf eine „alte“ Unternehmenskultur trifft? In dieser Folge geht es genau darum.

Ich berichte von meinem großen Lernreisen‑Projekt, das nach nur 2 Sessions (von 24 insgesamt) jäh endete. Geplant waren eigentlich fünf Monate, 14 Teilnehmende, viel Analyse, Konzeptarbeit und Herzblut – mit dem Ziel, echte Handlungssicherheit in der Payroll aufzubauen, also Kompetenzentwicklung statt reiner „Druckbetankung“. Das Unternehmen wollte ein neues Lernkonzept für seine Payroll‑Mitarbeitenden und brauchte es auch – doch wenn die Lernkultur im Unternehmen noch nicht bereit ist für Neues, trifft ein innovatives Format nicht automatisch auf fruchtbaren Boden.

Statt eines klassischen Gastes habe ich diesmal ein Experiment gewagt: Ich habe meine Unterlagen, E‑Mails und Selbstreflexionen in NotebookLM hochgeladen. Zwei KI‑Stimmen analysieren im Podcast, was passiert ist, und diskutieren, warum moderne Lernformate wie Lernreisen nicht einfach „on demand“ funktionieren – und welche drei Faktoren darüber entscheiden, ob sie in Unternehmen wirklich greifen: Führung, Lernbereitschaft und passende Rahmenbedingungen.

Das Ergebnis ist eine Mischung aus persönlicher Geschichte, didaktischer Analyse und klaren Learnings für alle, die mit modernen Lernformaten in Unternehmen arbeiten – ob in Payroll, HR oder anderen Fachbereichen. Und die KI bringt es erstaunlich gut auf den Punkt – mit einer Prise Humor!

Wenn Sie nach dem Hören mehr über mein Payroll‑Lernreisen‑Konzept erfahren möchten – inklusive Aufbau, Varianten und Praxisbeispielen – finden Sie hier weitere Informationen:
👉 Payroll‑Lernreise

Mehr lesen