Die EU plant auch zukünftig für Grenzgänger eine A1-Bescheinung verpflichtend einzuführen. Grenzgänger, die in einem EU-Land wohnen, in einem anderen EU-Land arbeiten und täglich pendeln sind per se eigentlich am Beschäftigungsort sozialversicherungspflichtig. Ob hier dann eine A1-Bescheinigung wirklich Pflicht sein muss, ist die Frage. Mehr hierzu unter: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/a1-bescheinigung-fuer-grenzgaenger-2062398
Am 20.03.2019 hat die EU bekanntgegeben, dass es Erleichterungen bei den A1 Meldungen geben soll. Der EU-Rat hat nicht zugestimmt. Für eine Umsetzung und Änderung auch auf nationaler Ebene ist diese jedoch erforderlich. In Rücksprache mit der ITSG bleibt es erstmal bei den derzeitigen Regelungen für A1 – d.h. für jede kurze oder lange Dienstreise. […]
Fachkräfte in der Lohnabrechnung sind mittlerweile überall Mangelware. Viele Arbeitgeber, ob mit interner Lohnabrechnung oder als externe Service-Dienstleister – es gibt wenig Auswahl und vor allem gute…Was also tun? Hier gehts zu meinem neuesten Artikel in der Fachzeitschrift Lohn- und Gehalt 02/2019 zum Thema Fachkräftemangel https://www.lohnundgehalt-magazin.de/#