A1 Bescheinigung nicht abgeschafft
– es bleibt alles beim Alten

Alles beim Alten – A1 bleibt erstmal

Am 20.03.2019 hat die EU bekanntgegeben, dass es Erleichterungen bei den A1 Meldungen geben soll. Der EU-Rat hat nicht zugestimmt. Für eine Umsetzung und Änderung auch auf nationaler Ebene ist diese jedoch erforderlich.
In Rücksprache mit der ITSG bleibt es erstmal bei den derzeitigen Regelungen für A1 – d.h. für jede kurze oder lange Dienstreise. Lt. Informationen der DATEV soll es zukünftig eine Abschaffung für A1 für kurze Dienstreisen ohne Dienstleistung geben z.B. Messebesuche oder Meetings. Sollten jedoch Dienstleistungen im EU-Ausland erbracht werden ist weiterhin eine A1-Bescheinigung erforderlich.
Somit bleibt erstmal alles beim Alten – auch das maschinelle Meldeverfahren ab 01.07.2019 läuft dann verpflichtend über das Lohnsystem.
Das Thema A1 behandle ich auch intensiv in meinem nächsten Artikel in der Lohn & Gehalt Ausgabe 03/2019.
Informationen finden Sie hierzu auch unter
https://www.fvw.de/biztravel/news/geschaeftsreisen-eu-rat-einigt-sich-nicht-auf-a1-abschaffung-201015 und https://ec.europa.eu/germany/news/20190320-koordinierung-soziale-sicherheit_de

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Smart Payroll – die nächste Generation der Lohnabrechnung

In Folge 7 des DER Payroll Podcast ist mein Gast diesmal Uwe Klappich, Cluster Lead für Payroll Technology bei SD Works. Ich spreche über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Innovationen in der Lohnabrechnung. Klappich, der federführend an einer neuen Inhouse-Payroll-Software arbeitet, erklärt, wie diese Technologie Arbeitsprozesse effizienter gestalten kann und welche Chancen und Herausforderungen sich dadurch für Unternehmen und Lohnabrechner ergeben.

Sabine Katzmair: Herr Klappich, nutzen Sie persönlich bereits KI-Anwendungen wie ChatGPT oder andere Tools im Arbeitsalltag?

Uwe Klappich: Ja, auf jeden Fall! Ich verwende ChatGPT und Gemini von Google, jedoch bisher nur privat. Solche KI-Tools sind extrem praktisch, um schnell Antworten zu finden, Ideen zu entwickeln und alternative Perspektiven zu entdecken. Für geschäftliche Daten ist es natürlich etwas komplizierter. Da spielen Datenschutz und Datensicherheit eine große Rolle, weshalb ich auf externe KI-Anwendungen für unsere Unternehmensdaten noch verzichte. Aber privat nutze ich KI fast täglich. Die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Antworten dann an meine Bedürfnisse anzupassen, ist wirklich hilfreich. Man kann zum Beispiel höflichere oder detailliertere Antworten generieren lassen – das spart Zeit und bringt neue Anregungen.

Mehr lesen
Feiertagsregelung bei Home-Office und Mobilem Arbeiten

Feiertagsregelung bei Home-Office und mobilen Arbeiten – was gilt?

Mit dem Wandel hin zu mehr Home-Office-Arbeitsplätzen und mobilem Arbeiten stellt sich oft die Frage, welche Feiertagsregelungen gelten. Muss ich mich nach dem Standort meines Arbeitgebers richten oder nach dem Ort, von dem aus ich arbeite? Welchen Feiertag bekomme ich bezahlt und welchen nicht? Hier sind die wichtigsten Regeln zur Feiertagsregelung im Home Office.

1. Maßgeblicher Arbeitsort: Was zählt?

Die Feiertagsregelung im Home Office richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsort der Arbeitnehmer– also dem Ort, an dem die Arbeit üblicherweise ausgeführt wird. Das bedeutet:

Dauerhaftes Home Office: Wenn jemand dauerhaft von zu Hause arbeitet, gelten die Feiertage des Wohnorts bzw. Bundeslands, in dem sich die Person befindet.

Vorübergehendes Home Office: Arbeiten Arbeitnehmernur zeitweise von zu Hause aus, kann der Betriebsstandort weiterhin als maßgeblicher Arbeitsort gelten. Dies ist oft der Fall, wenn keine feste Home-Office-Vereinbarung getroffen wurde.

Mehr lesen