Es geht Richtung Jahresende und 2022 klopft schon an die Tür mit wichtigen gesetzlichen Änderungen, bei denen Sie jetzt schon reagieren müssen: Betriebsrentenstärkungsgesetz: ab 01.01.2022 müssen Sie als Arbeitgeber auch bei schon bestehenden Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge den 15% Arbeitgeberzuschuß verpflichtend bezahlen insofern Sozialversicherungsbeträge eingespart werden. Bis dato war dies nur für neue BAV-Verträge […]