Es geht Richtung Jahresende und 2022 klopft schon an die Tür mit wichtigen gesetzlichen Änderungen, bei denen Sie jetzt schon reagieren müssen:
- Betriebsrentenstärkungsgesetz:
ab 01.01.2022 müssen Sie als Arbeitgeber auch bei schon bestehenden Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge den 15% Arbeitgeberzuschuß verpflichtend bezahlen insofern Sozialversicherungsbeträge eingespart werden. Bis dato war dies nur für neue BAV-Verträge verpflichtend. Überprüfen Sie jetzt alle Verträge, insofern dies noch nicht geschehen ist. - Einführung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Durch die Coronapandemie verschoben wird die sog. eAU ab 01.07.2022 als digitales Meldeverfahren im Lohnabrechnungssystem integriert. Arbeitgeber erhalten ab diesem Zeitpunkt keine AU mehr in Papierform!
Überprüfen Sie dringend Ihre internen Prozesse, damit dies sauber laufen kann. - Definition von Sachbezügen und Pauschalversteuerung
Der Gesetzgeber hat mit dem BMF-Schreiben aus Apri 2021 nun endlich klargestellt, was noch als Sachbezug gilt und was zukünftig als Geldleistung anzusehen ist und deshalb keinen Sachbezug mehr darstellt. Bis zum 31.12.2021 gilt noch eine Übergangsfrist. Ab 01.01.2022 werden deshalb verschiedene Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten für gewisse Sachbezüge nicht mehr anwendbar sein! Überprüfen Sie all Ihre Sachbezüge und Änderungen Sie evtl. die Art der Sachbezüge oder die Art der Auszahlung.