Remote working from abroad - compliance

Remote Work aus dem Ausland – Traum für Arbeitnehmer, Albtraum für die Payroll?

Die Pandemie hat es bewiesen: Mobiles Arbeiten funktioniert. Ob Büro, Homeoffice, Café oder gleich der Arbeitsplatz „under the palm trees“ – für viele Arbeitnehmer ist „Work from Anywhere“ heute nicht nur Wunsch, sondern bereits gelebte Praxis.

Doch: Während es für Mitarbeitende Flexibilität, Freiheit und bessere Work-Life-Balance bedeutet, bringt es für die Lohnabrechnung große Herausforderungen mit sich.

Und damit kommen wir zum Teil, der selten auf Instagram zu sehen ist 😉: Denn hinter dem Traum vom Arbeiten aus Spanien, Italien oder sogar Übersee stehen komplexe steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, administrative und arbeitsrechtliche Fragen. Als Payroll-Spezialistin weiß ich, wie viel zusätzliche Arbeit und Haftungsrisiko im Hintergrund entsteht.

Ich schätze den Aufwand im Vergleich zu einem „normalen“ Mitarbeiterfall in der Lohnabrechnung auf mindestens 1:10 – wenn überhaupt.

Neu: Arbeitsrechtliche Besonderheiten beim Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland ist kein Selbstläufer – auch arbeitsrechtlich! Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers (idealerweise per Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung) besteht kein Anspruch auf Workation oder dauerhaftes Homeoffice im Ausland.


Zusatzregelungen sind unerlässlich und schützen beide Seiten:

  • Zusatzvereinbarung notwendig: Regelt z.B. Einsatzort, maximale Dauer, Erreichbarkeit, Rückholrecht, Arbeitsmittel, Kostentragung, Versicherungsschutz und explizite Geltung deutschen Arbeitsrechts (oder ggf. Rechtswahl).
  • Mitbestimmung: Oft ist der Betriebsrat einzubeziehen, wenn Policies oder allgemeine Regelungen eingeführt werden.
  • Arbeitsschutz und lokale Gesetze: Bei längerem Aufenthalt oder in bestimmten Ländern greifen unter Umständen lokale, oft arbeitnehmerfreundlichere Regelungen (z.B. zu Arbeitszeit, Urlaub).
  • Datenschutz: Gerade beim Arbeiten außerhalb der EU gelten besondere Vorgaben.
  • Aufenthaltsstatus & Work Permits: In vielen Ländern braucht es eine Arbeitserlaubnis – schon bei zeitweiligem Aufenthalt.
  • Haftung & Gerichtsstand: Offenlegung, wo im Streitfall geklagt werden könnte.

👉 Ohne klare Zusatzvereinbarung und arbeitsrechtliche Regelung drohen rechtliche und finanzielle Risiken – für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. In der Praxis zeigt sich: Individuelle Absprachen oder betriebliche „Work from Anywhere“-Policies sind 2025 ein Muss!


1. Steuerpflicht – das Finanzamt reist immer mit

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bestimmen die Steuerpflicht.
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlasse müssen geprüft werden.
  • Dauer (>183 Tage) kann dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht geben.
  • Eventuell muss der Arbeitslohn aufgeteilt und im Ausland über ein lokales Abrechnungsbüro erfasst werden.
  • Dokumentations- und Meldepflichten beachten.
  • Neu 2025: Auch die Frage einer lohnsteuerlichen Betriebsstätte durch Homeoffice wird von Finanzbehörden kritisch geprüft.

2. Sozialversicherung – wo Beiträge abgeführt werden müssen

  • Grundsatz: Beschäftigungsortprinzip = Beiträge dort, wo gearbeitet wird.
  • EU/EWR: Entsendungen bis zu 24 Monate mit Nachweis (A1-Bescheinigung) möglich.
  • Drittstaaten: Prüfung von Sozialversicherungsabkommen wichtig (z.B. USA ≠ kompletter Schutz).
  • Ohne Abkommen (z.B. Hongkong): Zusatzversicherungen nötig → wer trägt Kosten (AG/AN)?

👉 Seit 2024 diskutieren einige Krankenkassen und Arbeitgeberverbände digitale „Global Mobility Portale“, die den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen. In der Praxis aber noch aufwendig.

3. Unfallversicherung – Schutz auch im Ausland?

  • Berufsgenossenschaft greift grundsätzlich, aber oft zeitlich begrenzt.
  • Abgrenzung Arbeits- vs. Freizeitunfall = Streitpunkt (oft zu Lasten der AN).
  • Zusatzversicherungen können sinnvoll sein.
  • Arbeitgeber müssen klären: Wer zahlt die Zusatzkosten?

4. Zusätzliche Meldepflichten im Ausland

  • Länder fordern teils obligatorische Meldungen (z.B. Österreich: ZKO3, Frankreich: SIPSI).
  • Fehler oder Nichtbeachtung = empfindliche Bußgelder.
  • Neu 2025: Immer mehr Länder haben digitale Meldeportale. Das heißt: Pflichtmeldungen sind leichter zu prüfen, aber die Kontrolldichte nimmt stark zu.

5. Mindestlohnregelungen

  • Auch im Ausland gilt: Landesrecht geht vor.
  • Selbst wenn der deutsche Mindestlohn übertroffen wird → ausländische Vorgaben & Meldepflichten prüfen.

Fazit

Arbeiten aus dem Ausland ist modern, flexibel und attraktiv – aber für die Payroll auch ein bürokratischer Kraftakt. Unternehmen sollten nicht nur auf den Employer-Branding-Effekt setzen, sondern auch an die rechtlichen Stolperfallen und den Ressourcenaufwand denken.

👉 Mein Tipp:

  • Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien oder Global-Mobility-Experten, bevor jemand ins Ausland geht.
  • Klare Betriebsvereinbarungen / Policy für Workation & Remote Work Abroad einführen.
  • Transparente Kommunikation mit Mitarbeitenden, welche Länder/Zeiträume möglich sind.

So lassen sich böse Überraschungen vermeiden – und der Spaß beim Reisen bleibt. 🌍✈️




Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Die Sozialversicherung wird immer digitaler

Digitale Sozialversicherung: KI(RA) schaut in die Lohnbücher – ab 2027 wird die digitale Betriebsprüfung Pflicht!

Wer schon einmal als Lohnabrechner eine neue Arbeitgeberbetriebsnummer beantragt hat, kennt das Problem: Das Verfahren ist oft bürokratisch, mit Rückfragen von Agentur für Arbeit und Unfallversicherung – völlig normal. Das ändert sich gerade: Seit Juli 2025 unterstützt ein KI-Assistent bei der Auswahl des wirtschaftlichen Schwerpunkts, indem er Freitextbeschreibungen der Betriebe analysiert und passende Wirtschaftsunterklassen vorschlägt. Das macht den Antrag deutlich einfacher und reduziert Fehler.

Aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung tut sich etwas: Künstliche Intelligenz soll in mehreren Prozessen unterstützen – und dabei geht es längst nicht mehr nur um Service-Optimierung.

Mehr lesen
Lohnabrechnung In der Insolvenz

Unternehmensinsolvenzen 2025: Lohnabrechnung, Insolvenzgeld und Arbeitnehmerrechte im Überblick

Die Insolvenzwelle in Deutschland erreicht 2025 neue Höchststände: Bereits im ersten Halbjahr wurden rund 12.000 Unternehmensinsolvenzen registriert – ein Anstieg von 12,5% gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Wert seit 2015. Damit übertreffen die aktuellen Zahlen deutlich die bereits rekordverdächtigen 3.991 Insolvenzen des dritten Quartals 2024, die damals einen 14-Jahres-Höchststand markiert hatten.

Creditreform und andere Auskunfteien rechnen für das Gesamtjahr 2025 inzwischen mit etwa 23.900 Unternehmensinsolvenzen, dem höchsten Wert seit rund elf Jahren. Bei einem bereits hohen Niveau in den ersten drei Quartalen bedeutet dies, dass Q4 2025 klar über dem entsprechenden Quartal 2024 liegen dürfte; genaue amtliche Q4-Summen werden voraussichtlich erst Anfang 2026 von Destatis veröffentlicht. ​

Insolvenz in der Lohnabrechnung

Die Insolvenz eines Unternehmens ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Fragen aufwirft – denn oftmals bedeutet eine Insolvenz nicht das Ende des Geschäftsbetriebs, sondern wird unter neuen Rahmenbedingungen fortgeführt. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und klären, worauf es in der Lohnabrechnung ankommt.

Mehr lesen