Auf nach Österreich?
Die Neufassung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes und seine Auswirkung auf Entsendungen in unser Nachbarland

Dieser von mir verfasste Artikel erschien in der aktuellen Fachzeitschrift Lohn und Gehalt des Datakontext-Verlags und behandelt das Thema Mindestlohn Österreich und seine Auswirkung auf Entsendungen.

Durch einige meiner bisherigen Projekte im Bereich der internationalen Lohnabrechnung, habe ich mich verstärkt mit der österreichischen Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsgesetzgebung befasst und war auch mit den Unterschieden im Mindestlohnbereich konfrontiert. Im Vergleich zu Deutschland hat Österreich eines der strengsten Mindestlohngesetze in Europa. Das sog. Lohn-und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) ist seit dem 01.05.2011 in Kraft und wird fast jährlich Änderungen bzw. Verschärfungen unterzogen. Die Neufassung des Gesetzes mit Wirkung zum 01.01.2017 hat nun auch ausländische Arbeitgeber mit Mitarbeitertransfer nach Österreich im Fokus…..weiterlesen in L+G_4-2017_Katzmair

www.lohnundgehalt-magazin.de

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Ob Dienstrad, Jobticket oder andere Sachleistungen – Gehaltsverzicht und Entgeltumwandlung sind längst Alltag in vielen Unternehmen. Beide Seiten profitieren von Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben. Doch damit diese Modelle rechtssicher funktionieren, gilt es arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Spielregeln einzuhalten. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt – und wie Fehler vermieden werden.

Was ist Gehaltsverzicht? Das Prinzip einfach erklärt

Beim Gehaltsverzicht verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür eine Sachzuwendung, zum Beispiel ein Dienstrad. Das monatliche Bruttogehalt wird um die Leasingrate reduziert, sodass sich auch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verringern – beide Seiten sparen.

Beispiel:
Die Leasingrate für ein Dienstrad beträgt 70 €. Durch die geringeren Steuer- und Sozialabgaben reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil für den Arbeitnehmer häufig auf rund 35 € monatlich. Nach Ende des Leasingvertrags steigt das Bruttogehalt wieder auf das ursprüngliche Niveau.

Das Modell funktioniert ähnlich bei Jobtickets, Hardware-Leasing oder anderen Sachbezügen.

Vorteile: Warum lohnt sich das Modell für beide Seiten?

Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)

Arbeitgeber sparen ihren Anteil an Sozialversicherungsabgaben

Mit Ablauf des Leasingvertrags entfällt die Gehaltsumwandlung und das Gehalt wird wieder vollständig ausgezahlt.

Hinweis:
Endet die Entgeltumwandlung, etwa nach Ablauf eines Leasingvertrags, ist eine An

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Und damit kommen wir zum Teil, der selten auf Instagram zu sehen ist 😉: Denn hinter dem Traum vom Arbeiten aus Spanien, Italien oder sogar Übersee stehen komplexe steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, administrative und arbeitsrechtliche Fragen. Als Payroll-Spezialistin weiß ich, wie viel zusätzliche Arbeit und Haftungsrisiko im Hintergrund entsteht.

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