Sind Sie vorbereitet? – 2022 klopft schon mit wichtigen gesetzlichen Änderungen an die Tür!

Es geht Richtung Jahresende und 2022 klopft schon an die Tür mit wichtigen gesetzlichen Änderungen, bei denen Sie jetzt schon reagieren müssen:

  1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:
    ab 01.01.2022 müssen Sie als Arbeitgeber auch bei schon bestehenden Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge den 15% Arbeitgeberzuschuß verpflichtend bezahlen insofern Sozialversicherungsbeträge eingespart werden. Bis dato war dies nur für neue BAV-Verträge verpflichtend. Überprüfen Sie jetzt alle Verträge, insofern dies noch nicht geschehen ist.

  2. Einführung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    Durch die Coronapandemie verschoben wird die sog. eAU ab 01.07.2022 als digitales Meldeverfahren im Lohnabrechnungssystem integriert. Arbeitgeber erhalten ab diesem Zeitpunkt keine AU mehr in Papierform!
    Überprüfen Sie dringend Ihre internen Prozesse, damit dies sauber laufen kann.

  3. Definition von Sachbezügen und Pauschalversteuerung
    Der Gesetzgeber hat mit dem BMF-Schreiben aus Apri 2021 nun endlich klargestellt, was noch als Sachbezug gilt und was zukünftig als Geldleistung anzusehen ist und deshalb keinen Sachbezug mehr darstellt. Bis zum 31.12.2021 gilt noch eine Übergangsfrist. Ab 01.01.2022 werden deshalb verschiedene Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten für gewisse Sachbezüge nicht mehr anwendbar sein! Überprüfen Sie all Ihre Sachbezüge und Änderungen Sie evtl. die Art der Sachbezüge oder die Art der Auszahlung.

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Seit über 12 Jahren mache ich meine Erfahrungen mit Ihnen – leider keine positiven.

Warum das so ist, erfahren Sie jetzt.

Die typische Anfrage – ein Beispiel aus der Praxis

Vor Kurzem klingelte mein Telefon. Eine junge Vermittlerin war am anderen Ende der Leitung.

„Sind Sie gerade verfügbar?“
„Ja, aber wofür?“
„Ja, als Payroll Specialist!“
„Sorry, aber etwas mehr muss ich schon wissen. Am besten Sie schicken mir eine Projektbeschreibung.“

Kurze Zeit später lag die Beschreibung in meinem Email-Postfach. Der Titel: Payroll Specialist. Doch der Inhalt? Eine Liste von Aufgaben, die eindeutig einem Projektleiter zuzuordnen waren.

Ich wies die Vermittlerin auf die Diskrepanz hin. Ihre Antwort? „Die Projektbeschreibung haben wir einfach vom Kunden so übernommen, mehr weiss ich auch nicht.“

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Entdeckt 1999 von den Psychologen David Dunning und Justin Kruger, beschreibt dieser Effekt, wie Menschen mit geringer Kompetenz in einem Bereich ihre Fähigkeiten massiv überschätzen – und gleichzeitig die Expertise anderer unterschätzen. Der Kern des Problems: Betroffenen fehlt nicht nur Wissen, sondern auch die Fähigkeit, ihre eigenen Wissenslücken zu erkennen.

Die Studie, die alles ins Rollen brachte

Dunning und Kruger ließen Cornell-Studierende Tests in Grammatik, Logik und Humor bewältigen. Anschließend schätzten die Probanden ihre Leistung selbst ein. Das Ergebnis: Die schlechtesten 25 % überschätzten ihre Ergebnisse um bis zu 50 %, während die Besten ihre Leistung leicht unterschätzten. Die Erkenntnis: Wer wenig weiß, merkt nicht, wie wenig er weiß – weil genau das fehlende Wissen nötig wäre, um Fehler zu erkennen.

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