DER PAYROLL PODCAST – #8 Smart HR – How AI enables better decisions!

Achtung: Diese Folge ist in englischer Sprache!!

Ist HR bereit für die Zukunft mit KI?

In meiner aktuellen Podcast-Episode blicken wir über die Grenze, genauer gesagt nach Belgien, und schauen uns diesmal internationale Entwicklungen mit KI für den HR-Bereich an. Ich spreche mit ⁠Jurgen De Jonghe⁠ aus der Zentrale von ⁠SD Worx⁠ in Antwerpen über den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Personalwesen.

Erfahren Sie, wie KI helfen kann, strategische Entscheidungen zu verbessern, Routineaufgaben zu automatisieren und die Personalbeschaffung zu unterstützen.

Außerdem sprechen wir über Datensicherheit, den EU AI Act, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, und die ethischen Voraussetzungen für die Entscheidungsfindung mit KI.

Hören Sie rein! Perfekt für Geschäftsführer und Personalfachleute, die verstehen wollen, wie sie ihre Prozesse zukunftssicher gestalten können. Tauchen Sie ein und bleiben Sie der Konkurrenz einen Schritt voraus!

🎧 Reinhören lohnt sich!
Die komplette Folge 8 gibt’s auf Spotify, Apple Podcasts, Youtube und Amazon Music!

Lieber lesen als hören? Hier gehts zum Interview als Blog-Beitrag in deutscher Sprache!

Hier gehts direkt zur Folge auf Youtube:

Beitrag teilen:

Verwandte Beiträge

Arbeitsrechtliche Regelung und Gehaltsverzicht

Gehaltsverzicht & Entgeltumwandlung: Worauf Arbeitgeber unbedingt achten sollten

Ob Dienstrad, Jobticket oder andere Sachleistungen – Gehaltsverzicht und Entgeltumwandlung sind längst Alltag in vielen Unternehmen. Beide Seiten profitieren von Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben. Doch damit diese Modelle rechtssicher funktionieren, gilt es arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Spielregeln einzuhalten. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt – und wie Fehler vermieden werden.

Was ist Gehaltsverzicht? Das Prinzip einfach erklärt

Beim Gehaltsverzicht verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts und erhält dafür eine Sachzuwendung, zum Beispiel ein Dienstrad. Das monatliche Bruttogehalt wird um die Leasingrate reduziert, sodass sich auch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verringern – beide Seiten sparen.

Beispiel:
Die Leasingrate für ein Dienstrad beträgt 70 €. Durch die geringeren Steuer- und Sozialabgaben reduziert sich der tatsächliche Eigenanteil für den Arbeitnehmer häufig auf rund 35 € monatlich. Nach Ende des Leasingvertrags steigt das Bruttogehalt wieder auf das ursprüngliche Niveau.

Das Modell funktioniert ähnlich bei Jobtickets, Hardware-Leasing oder anderen Sachbezügen.

Vorteile: Warum lohnt sich das Modell für beide Seiten?

Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)

Arbeitgeber sparen ihren Anteil an Sozialversicherungsabgaben

Mit Ablauf des Leasingvertrags entfällt die Gehaltsumwandlung und das Gehalt wird wieder vollständig ausgezahlt.

Hinweis:
Endet die Entgeltumwandlung, etwa nach Ablauf eines Leasingvertrags, ist eine An

Mehr lesen
Remote working from abroad - compliance

Remote Work aus dem Ausland – Traum für Arbeitnehmer, Albtraum für die Payroll?

Die Pandemie hat es bewiesen: Mobiles Arbeiten funktioniert. Ob Büro, Homeoffice, Café oder gleich der Arbeitsplatz „under the palm trees“ – für viele Arbeitnehmer ist „Work from Anywhere“ heute nicht nur Wunsch, sondern bereits gelebte Praxis.

Doch: Während es für Mitarbeitende Flexibilität, Freiheit und bessere Work-Life-Balance bedeutet, bringt es für die Lohnabrechnung große Herausforderungen mit sich.

Und damit kommen wir zum Teil, der selten auf Instagram zu sehen ist 😉: Denn hinter dem Traum vom Arbeiten aus Spanien, Italien oder sogar Übersee stehen komplexe steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, administrative und arbeitsrechtliche Fragen. Als Payroll-Spezialistin weiß ich, wie viel zusätzliche Arbeit und Haftungsrisiko im Hintergrund entsteht.

Ich schätze den Aufwand im Vergleich zu einem „normalen“ Mitarbeiterfall in der Lohnabrechnung auf mindestens 1:10 – wenn überhaupt.

Neu: Arbeitsrechtliche Besonderheiten beim Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland ist kein Selbstläufer – auch arbeitsrechtlich! Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers (idealerweise per Zusatzvereinbarung oder Betriebsvereinbarung) besteht kein Anspruch auf Workation oder dauerhaftes Homeoffice im Ausland.

Mehr lesen