Jetzt gehts eigentlich für die meisten in den Sommerurlaub! Der Gesetzgeber hat jedoch noch einiges vor, dass ein Handeln noch im August 2022 erfordert! Die FAQ’s zur Energiepreispauschale sind online und verschaffen Klarheit über die Details der Umsetzung. Die EPP muss in der Lohnsteueranmeldung August (Abgabe 10. September 2022) erfasst werden. Die Auszahlung an die Arbeitnehmer erfolgt mit der September 2022 Abrechnung. Sie müssen also Ihre EPP-Empfänger jetzt über Auswertungen identifizieren. Die EPP zählt nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, ist nicht pfändbar, aber voll steuerpflichtig. Sie wird auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Buchstaben ‚E‘ als Bezug dem Finanzamt nachgewiesen. Bei gewissen AN-Gruppen sind vorab Bescheinigungen/Bestätigungen bzgl. des 1. Arbeitsverhältnisses (Elterngeldempfänger, Minijobber, ..) einzuholen, damit diese die EPP nicht unberechtigt oder doppelt erhalten. Korrekturen der EPP sind stets in der August Lohnsteueranmeldung nachträglich zu korrigieren. Die geänderten Formulare Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteueranmeldung sind ebenfalls online.
DER PAYROLL Podcast Folge 11 – vom Azubi zum Payroll Pro – Jana’s Lernreise
Von der Azubine zur Payroll-Profi –Jana’s Payroll-Lernreise: 1 Jahr später!
Wie schafft man es, junge Menschen für Payroll zu begeistern?
Und was braucht es, damit Lernen nachhaltig wirkt – und bleibt?
Jana hat vor einem Jahr mit mir eine 3-monatige Payroll-Lernreise gestartet.
Heute ist sie Payroll Specialist in einem internationalen Unternehmen – verantwortlich für die Abrechnung für die Niederlande und Belgien.
Ob sie diesen Job ohne Payroll-Coaching bekommen hätte?
„Glaub ich nicht.“ – sagt sie selbst.
In dieser neuen Podcastfolge sprechen wir über:
🌟 Ihren Weg als Quereinsteiger-Azubi zur Payroll-Profi
🌟 Was das Payroll Lernreise-Konzept nachhaltig bei ihr bewirkt hat
🌟 Wie individuelles Payroll Coaching echten Payroll Praxis Transfer schafft
🌟 Warum Gen Z Verantwortung, Vertrauen und auch manchmal ein Pause braucht