Viele Unternehmen ächzen derzeit unter der komplizierten Umsetzung von Kurzarbeit in der internen Lohnabrechnung oder bekommen keine fundierten Auskünfte von Ihrem Lohnabrechnungsdienstleister. Sie haben Zweifel, ob Sie oder der Dienstleister alles richtig gemacht haben? Sie haben Probleme, Ihren Mitarbeitern deren Abrechnungen zu erklären?
Falsche Auszahlungen von Kurzarbeitergeld werden spätestens in der nächsten Sozialversicherungsprüfung zu buche schlagen, da Sie als Arbeitgeber hier in der Haftung für die korrekte Auszahlung und Berechnung sind. Auch Ihre Mitarbeiter möchten wissen, ob die Berechnung korrekt ist.
Mein Beratungsangebot zur Abrechnung von Kurzarbeit
Wollen Sie teure Nachzahlungen oder Fehlberechnungen vermeiden, dann biete ich Ihnen meine Fachkompetenz im Bereich Payroll an. Ich überprüfe Ihre Abrechnung auf Richtigkeit und berate Sie bei den derzeitigen gesetzlichen Änderungen in der Umsetzung. Die Beratung kann online nach Aufwand erfolgen. Bitte rufen Sie mich einfach dazu an oder schreiben Sie mir eine Email für ein Angebot dazu.
Das Jahressteuergesetz 2024 ist da – oder wie die Bundesregierung gerade noch die (Steuer)kurve gekriegt hat
Trotz Ampelchaos und Minderheitenregierung: Die Bundesregierung kann tatsächlich noch positiv überraschen!! Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet – und die Regierung hat damit bewiesen, dass sie trotz Ampelaus und kurz vor Jahresende noch Höchstleistungen vollbringen kann (unter starkem Kaffeekonsum, vermuten wir 😃).
In der Lohnabrechnung darf nun im Dezember 2024 aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags nochmal schön rückgerechnet werden. Da freuen sich wohl alle Lohnabrechner wahnsinnig drauf! Der Dezember ist ja nicht unbedingt ein langweiliger Monat in der Lohabrechnung, wie wir alle wissen. (Hierzu mehr).
Doch was steckt noch drin in diesem steuerlichen Rettungsring, den uns die Regierung zugeworfen hat? Ein bisschen Entlastung hier, eine neue Regelung da – schauen wir uns die Highlights an!