Vor kurzem wurde ich gefragt, ob ich eine Payroll-Beratung im Hintergrund mache? Das heisst, ich trete nicht Erscheinung und der Berater, der keine Ahnung hat, bekommt die Infos von mir, um den Auftrag für eine Payroll-Beratung ausführen zu können. Ich lehnte dankend ab. Meine Erfahrung – im Bereich Beratung tummelt sich allerhand – nicht unbedingt seriös und nicht unbedingt mit Praxiserfahrung. Wie finde ich aber nun den
‚Richtigen‘? Mehr dazu in meinem Artikel erschienen in der Lohn & Gehalt
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Entgelttransparenzgesetz ab Juni 2026: Was HR und Payroll jetzt wirklich wissen müssen
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, unabhängig vom Geschlecht. Dieses Prinzip steht in Deutschland seit 2017 im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) – bisher allerdings mit begrenzter Durchschlagskraft. Das ändert sich gerade. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss das deutsche Recht bis zum 7. Juni 2026 deutlich nachschärfen – und aus einem „zahnlosen Tiger“ wird ein verbindliches Pflichtprogramm mit Berichtspflichten, Beweislastumkehr und Sanktionen.
Wo wir Stand April 2026 wirklich stehen
Wichtig für alle, die gerade mit Beratern und Anbietern sprechen: Das deutsche Umsetzungsgesetz ist noch nicht beschlossen.
Die Richtlinie ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten, Umsetzungsfrist ist der 7. Juni 2026.
Die Bundesregierung hat im Juli 2025 eine Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ eingesetzt. Deren Abschlussbericht liegt seit 24. Oktober 2025 vor.
Ein Referentenentwurf wurde für Q1 2026 erwartet. Dass Deutschland die Frist am 7. Juni 2026 hält, gilt in der Fachdiskussion als fraglich.
Auch ohne verabschiedetes Gesetz gilt: Der Inhalt der Richtlinie ist gesetzt, der nationale Spielraum ist klein – und deutsche Gerichte legen geltendes Recht zunehmend richtlinienkonform aus.
