Laut eines neuen Urteils hat eine Schwangere mit Beschäftigungsverbot schon ab dem 01. Tag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses Entgeltfortzahlungsanspruch. Normalerweise setzt die Entgeltfortzahlung des neuen Arbeitsgebers erst ab dem 29. Tag ein. (§3 (3) EntgeltFZG (Entgeltfortzahlung/Wartefrist), und der Arbeitnehmer erhält stattdessen Krankengeld.
Begründung des Urteils:
– eine vorherige Arbeitsleistung ist keine Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot
– der neue Arbeitgeber erhält die gesamte Lohnfortzahlung inkl. SV-Beiträge mit der U2-Umlage-Erstattung zurück. Somit entstünde keine finanzielle Belastung des Arbeitgebers.
(Urteil:Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16 -)

Unvermittelbar. Warum ich so ungern mit Vermittlern zusammenarbeite
Vermittler sind auf dem Freiberuflermarkt allgegenwärtig. Neben den großen Big Playern haben sich in den letzten Jahren zahlreiche kleinere Anbieter etabliert. Doch so präsent sie auch sind – ich bin kein Fan davon.
Seit über 12 Jahren mache ich meine Erfahrungen mit Ihnen – leider keine positiven.
Warum das so ist, erfahren Sie jetzt.
Die typische Anfrage – ein Beispiel aus der Praxis
Vor Kurzem klingelte mein Telefon. Eine junge Vermittlerin war am anderen Ende der Leitung.
„Sind Sie gerade verfügbar?“
„Ja, aber wofür?“
„Ja, als Payroll Specialist!“
„Sorry, aber etwas mehr muss ich schon wissen. Am besten Sie schicken mir eine Projektbeschreibung.“
Kurze Zeit später lag die Beschreibung in meinem Email-Postfach. Der Titel: Payroll Specialist. Doch der Inhalt? Eine Liste von Aufgaben, die eindeutig einem Projektleiter zuzuordnen waren.
Ich wies die Vermittlerin auf die Diskrepanz hin. Ihre Antwort? „Die Projektbeschreibung haben wir einfach vom Kunden so übernommen, mehr weiss ich auch nicht.“
„Echt? Machen Sie keine Auftragsklärung?“ fragte ich nach. Doch ihre Reaktion war ernüchternd – offenbar nicht.
Die größten Probleme mit Vermittlern
Solche Erlebnisse sind kein Einzelfall. Meine Hauptkritikpunkte an Vermittlern sind: