Laut eines neuen Urteils hat eine Schwangere mit Beschäftigungsverbot schon ab dem 01. Tag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses Entgeltfortzahlungsanspruch. Normalerweise setzt die Entgeltfortzahlung des neuen Arbeitsgebers erst ab dem 29. Tag ein. (§3 (3) EntgeltFZG (Entgeltfortzahlung/Wartefrist), und der Arbeitnehmer erhält stattdessen Krankengeld.
Begründung des Urteils:
– eine vorherige Arbeitsleistung ist keine Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot
– der neue Arbeitgeber erhält die gesamte Lohnfortzahlung inkl. SV-Beiträge mit der U2-Umlage-Erstattung zurück. Somit entstünde keine finanzielle Belastung des Arbeitgebers.
(Urteil:Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16 -)
Innovation made in Germany – zwei Payroll-Pioniere im Interview – #10 DER Payroll Podcast
In dieser besonderen Ausgabe des Payroll Podcasts habe ich mit zwei Unternehmern gesprochen, die Payroll völlig neu denken – und umsetzen. Ein inspirierendes Interview über Technologie, Unternehmertum und echte Payroll-Innovation.
**Sabine Katzmair: Marius, Günther – schön, dass ihr da seid. Ihr seid beide Techies und habt euch in die Payroll-Welt gestürzt. Warum?
**Günther Holzapfel**: Ich bin eigentlich Bauingenieur und habe das Lohnbüro meiner Mutter übernommen. Anfangs war das nicht mein Plan, aber ich bin reingewachsen – und habe Spaß an der Lohnabrechnung gefunden. Man sieht sofort Ergebnisse, das ist erfüllend.
**Marius Kreis**: Bei mir war es ein Zufall. Ich lebte in Berlin, wollte gründen – und bin über eine Anzeige auf die Idee gestoßen, eine Entgeltabrechnungssoftware für die Schweiz zu bauen. Völliges Neuland für mich – aber genau das hat mich gereizt.
**Sabine**: Beide habt ihr ganz unterschiedliche Ansätze. Was genau macht ihr?
**Marius: Ich entwickle *Lohnica*, ein cloudbasiertes Lohnabrechnungssystem mit offener API. Es ist flexibel, modern und kann auch als „Payroll Engine“ über Schnittstellen genutzt werden – etwa für Probeabrechnungen oder Entgeltmodelle.