A1-Bescheinigung bei Entsendungen
– Maschinelles Verfahren ab 2019 – stärkere Arbeitsbelastung für die Payroll

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Das Thema A1-Bescheinigung wird ab Juni 2019 nur noch maschinell erfolgen. Hier ein Beitrag der auf das neue maschinelle Antrags- und Bescheinigungsverfahren für A1-Bescheinigung ab 2019 Bezug nimmt. Problematik: Hier wird ein Prozess, der nicht ursprünglich in der Payroll, sondern in der Personalsachbearbeitung verankert war, durch die maschinelle Meldung im Abrechnungssystem in die Lohnabrechnung verlagert!! Planen Sie vor!

  • Gibt es die Möglichkeit separaten Zugriff auf das Meldemodul A1 in Ihren Lohnabrechnungssystem für die Sachbearbeiter zu gewähren?
  • Müssen Sie evtl. zusätzliche Ressourcen in der Lohnabrechnung hierfür aufbauen?
  • Denken Sie auch an die neue EU-Entsendungsrichtlinie mit ‚Equal Pay‘.
    Prüfen Sie z.B. ob Sie  für manche Länder zusätzliche gesonderte Meldungen (z.B. Mindeslohn Österreich/Frankreich) durchführen müssen? Informationen geben hier z.B. die Länderabteilungen der IHK‘s

Hier gehts zum Haufe-Beitrag…https://www.haufe.de/personal/entgelt/meldeverfahren-a1-bescheinigungen-kuenftig-maschinell_78_378230.html?ecmId=26423&ecmUid=3780242&chorid=00511427&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FPersonal%2F50%2F00511427%2F2018-08-21%2FA1-Verfahren

 

 

 

 

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