Das Thema A1-Bescheinigung wird ab Juni 2019 nur noch maschinell erfolgen. Hier ein Beitrag der auf das neue maschinelle Antrags- und Bescheinigungsverfahren für A1-Bescheinigung ab 2019 Bezug nimmt. Problematik: Hier wird ein Prozess, der nicht ursprünglich in der Payroll, sondern in der Personalsachbearbeitung verankert war, durch die maschinelle Meldung im Abrechnungssystem in die Lohnabrechnung verlagert!! Planen Sie vor!
- Gibt es die Möglichkeit separaten Zugriff auf das Meldemodul A1 in Ihren Lohnabrechnungssystem für die Sachbearbeiter zu gewähren?
- Müssen Sie evtl. zusätzliche Ressourcen in der Lohnabrechnung hierfür aufbauen?
- Denken Sie auch an die neue EU-Entsendungsrichtlinie mit ‚Equal Pay‘.
Prüfen Sie z.B. ob Sie für manche Länder zusätzliche gesonderte Meldungen (z.B. Mindeslohn Österreich/Frankreich) durchführen müssen? Informationen geben hier z.B. die Länderabteilungen der IHK‘s
Hier gehts zum Haufe-Beitrag…https://www.haufe.de/personal/entgelt/meldeverfahren-a1-bescheinigungen-kuenftig-maschinell_78_378230.html?ecmId=26423&ecmUid=3780242&chorid=00511427&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FPersonal%2F50%2F00511427%2F2018-08-21%2FA1-Verfahren