Die Payroll und das Wachsstumschancengesetz

Wachstumschancengesetz – endlich am 21. Februar im Vermittlungsausschuss!

Noch nie habe ich mich so gelangweilt beim Jahreswechsel dieses Jahr!

Warum? Normalerweise befasse ich mich Anfang des Jahres mit bereits verabschiedeten Gesetzen, die ab 01.01. des Folgejahres in Kraft treten.

Nicht so dieses Jahr. Dieses Jahr musste ich mich mit Änderungen befassen, die noch gar nicht in trockenen Tüchern sind.  Für die Payroll ein Unding.

Ich spreche vom sog. Wachstumschancengesetz. Es enthält viele Änderungen, die auch die Lohnabrechnung betreffen u.a. Regelungen zur Anwendung der Fünftel-Regelung für Abfindungen und die Erhöhung der Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen. Es ist zwar im Bundestag verabschiedet, aber im Bundesrat noch nicht abgesegnet. Am 21. Februar 2024 wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss besprochen.  

Heisst konkret für die Lohnabrechnung: Es gilt weiterhin noch die alte Rechtslage! Sollte das Gesetz in Kraft treten, bedeutet das das Rückrechnungen und Korrekturen. Oder man wartet ab, bis das Gesetz durch ist.  Den Mitarbeitern das zu erklären, eher schwierig.

Somit ist das neue Wachstumschancengesetz schon jetzt ein Bürokratie-Belastungsgesetz! Wir dürfen gespannt sein, ob das Gesetz so kommt, in abgewandelter Form oder gar nicht! Nach dem 21.02.2024 wissen wir mehr.

 

 

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