Wichtig, aber bisher nicht dringend. Die Corona-Krise hebt das Thema Digitalisierung über Nacht in den höchsten Dringlichkeitsgrad. Gut funktionierendes Remote-Arbeiten braucht nicht nur eine gutes WLAN, sondern benötigt vor allem einen hohen Grad an digitalisierten Prozessen im Unternehmen. Und hier haben deutsche Unternehmen einen gewaltigen Nachholbedarf. Warum es wichtig ist, das Thema Digitalisierung jetzt anzugehen, lesen Sie in meinem neuen Artikel in der Fachzeitschrift Lohn & Gehalt 04/2020
Download HR-Digitalisierung_L&G 04_2020

Entgelttransparenzgesetz ab Juni 2026: Was HR und Payroll jetzt wirklich wissen müssen
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, unabhängig vom Geschlecht. Dieses Prinzip steht in Deutschland seit 2017 im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) – bisher allerdings mit begrenzter Durchschlagskraft. Das ändert sich gerade. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) muss das deutsche Recht bis zum 7. Juni 2026 deutlich nachschärfen – und aus einem „zahnlosen Tiger“ wird ein verbindliches Pflichtprogramm mit Berichtspflichten, Beweislastumkehr und Sanktionen.
Wo wir Stand April 2026 wirklich stehen
Wichtig für alle, die gerade mit Beratern und Anbietern sprechen: Das deutsche Umsetzungsgesetz ist noch nicht beschlossen.
Die Richtlinie ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten, Umsetzungsfrist ist der 7. Juni 2026.
Die Bundesregierung hat im Juli 2025 eine Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ eingesetzt. Deren Abschlussbericht liegt seit 24. Oktober 2025 vor.
Ein Referentenentwurf wurde für Q1 2026 erwartet. Dass Deutschland die Frist am 7. Juni 2026 hält, gilt in der Fachdiskussion als fraglich.
Auch ohne verabschiedetes Gesetz gilt: Der Inhalt der Richtlinie ist gesetzt, der nationale Spielraum ist klein – und deutsche Gerichte legen geltendes Recht zunehmend richtlinienkonform aus.
